Liebe Testfahrerin, lieber Testfahrer
Vor Beginn der Testfahrt werden Sie von unserem Begleitfahrer um Vervollständigung und Unterzeichnung der nachfolgenden Bedingungen gebeten.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich am Tag der Testfahrt über 18 Jahre alt, wohnhaft in der Schweiz und im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises der Kategorie B bin. Bei einem eventuellen Schaden ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, meine Angaben zu überprüfen. Die Probefahrt ist unter Einhaltung des Strassenverkehrsgesetzes durchzuführen. Verstösse gegen dieses Gesetz habe ich selbst zu vertreten.
Ich anerkenne, dass das eingesetzte Fahrzeug ausschliesslich auf eigenes Risiko und im Bewusstsein gefahren oder benutzt wird, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Risiken verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigenen Wunsch, eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Ich entbinde Mazda (Suisse) SA, alle beteiligten und mit der Abwicklung beauftragten Agenturen und Kooperationspartner ausdrücklich von jeglicher Haftung für Körper- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Ich nehme folgende Bedingungen zur Kenntnis:
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Die Probefahrt ist kostenlos. Das Fahrzeug steht Ihnen für eine Stunde im Rahmen einer begleiteten Testfahrt zur Verfügung. Die reine Probefahrzeit beträgt etwa 40 Minuten.
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Dem Probefahrer wird zur Einführung ins Fahrzeug und zur Begleitung der Testfahrt von Mazda (Suisse) SA ein Fahrzeugexperte zur Seite gestellt.
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Darüber hinaus können auf Wunsch des Probefahrers bis zu zwei Begleitpersonen mitgenommen werden. Sollte es sich dabei um Minderjährige handeln, so liegt es in der Verantwortung des Probefahrers, etwaig benötigte Kindersitze zu stellen und zu nutzen. In Zeiten von Social Distancing bitten wir Sie - auch im Sinne unseres mitfahrenden Fahrzeugexperten - die Anzahl Ihrer Begleitpersonen mit Bedacht zu wählen und falls möglich auf Begleitpersonen zu verzichten.
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Hinweis zu Covid19: Für die Probefahrten halten wir ein striktes Schutzkonzept ein und desinfizieren das Fahrzeug vor jeder Fahrt. Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuginsassen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser ist selbst mitzubringen.
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Sollte eine Begleitperson das Fahrzeug zu Testzwecken lenken so liegt die volle Verantwortung dafür beim Probefahrer, der die Testfahrt gebucht hat.
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Das Testfahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
- Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
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Das Testfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Ich habe etwa eine Stunde Zeit, um das Fahrzeug kennen zu lernen, die reine Fahrzeit beträgt dabei maximal 40 Minuten.
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Bei Unfallbeteiligung und einem selbstverschuldeten Schaden habe ich einen Selbstbehalt von CHF 1500.– zu tragen. Im Falle einer nachweisbar fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung, bei Einwirkung von Alkohol oder durch Ladegut verursachten Schäden hafte ich in jedem Fall vollumfänglich für das Testfahrzeug.
- Ich bin selbst verantwortlich für die korrekte Sicherung von auf meinen Wunsch mitgeführten Kindern (Kindersitz) und anderen Mitfahrern. Sollte ich einem Mitfahrer gestatten, das Fahrzeug zu bedienen, so übernehme ich die volle Haftung.
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Im Falle der Verhängung von Polizeistrafen aufgrund von Verstössen gegen die gültigen Gesetze hafte ich für diese gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (d. h. Mazda (Suisse) SA ist verpflichtet, den gegebenenfalls ermittelnden Exekutivorganen Auskünfte zu erteilen und mich als Lenker namentlich zu nennen).
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Drittpersonen, die auf Grund eines von mir verursachten Schadensereignisses Schadenersatzansprüche an Mazda (Suisse) SA stellen, werden von mir schad- und klaglos gehalten.
Der Gerichtstand für allenfalls aus der Zurverfügungstellung unseres Fahrzeuges zum Zwecke einer Probefahrt entstandenen Rechtsstreites ist Genf.